AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Diese allg. Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil aller Angebote und Verträge für Warenlieferungen des Verkäufers sowohl in laufenden als auch künftigen Geschäftsverbindungen. Durch Erteilung von Aufträgen erklärt der Besteller sein Einverständnis hierzu.
2. Entgegenstehende oder von unserer AGBs abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
3. Mündliche Abmachungen sowie Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
4. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen, Fotos, etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
5. Durch Erscheinen eines neuen Kataloges werden alle vorhergehenden Kataloge und die damit verbundenen Preise ungültig – Preisänderungen vorbehalten. Für etwaige Druckfehler und Irrtümer übernehmen wir keine Haftung. Muster, Abbildungen, Gewichts-, Maß und Farbangaben sind nur annährend maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Technische bzw. Design-Änderungen und Liefermöglichkeiten sind vorbehalten. Nachdruck von Katalog und Datenblättern, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der proTon event- & medientechnik GmbH.
II. Vertragsschluss, Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf ist vorbehalten. Die auf Auftragsbestätigungen aufgeführten Liefertermine sind stets unverbindlich. Vereinbarte Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als Fix-Termin bestätigt wurden. Bei sofortiger Ausführung des Auftrags gelten die Warenrechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Bei Lieferverzögerungen ist der Anspruch auf Schadensersatz, Konventionalstrafen, sonstige entstandenen Kosten sowie nicht realisierte Umsätze ausgeschlossen.
2. Auftragsänderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.
3. Bei Sonderanfertigungen sind uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge gestattet. Rückgaben bei Sonderanfertigungen, Ersatzteilen oder Expresssendungen sind ausgeschlossen.
4. Preise verstehen sich ab Lager Graz zzgl. gesetzl. MwSt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Angebotspreise gelten nur bei Abnahme der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge. Wir behalten uns vor, Preise auch nach Abschluss des Vertrages bis zur Lieferung, aufgrund nicht zu vertretender bzw. nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbaren Umstände bspw. Tarifabschlüssen, Rohstoffpreisänderungen, sonstiger Preisänderungen der Zulieferer oder Wechselkursschwankungen, anzupassen.
5. Bei allen Artikeln, die unter das Entsorgungsgesetz fallen, berechnen wir die entsprechende Entsorgungspauschale.
6. Es gelten die jeweils vereinbarten Liefer- u. Zahlungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen berechnet.
7. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
8. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers; eine Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt.
9. Bei einem Netto- Warenwert ab € 150,00 (für Großhandelskunden) erfolgt die Lieferung innerhalb Österreichs frei Haus, zuzüglich Kosten für Termin- und Expresszustellung, Sonderverpackungen, Sperrgut und Gefahrgut. Bestellungen unter einem Nettowarenwert von € 50,00 können nur gegen Bearbeitungsgebühr von € 10,00 ausgeführt werden.
10. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und für uns nicht voraussehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
11. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Besteller über und wir sind berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Bei Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung der Kaufsache erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Kaufpreises inkl. MwSt. Gleichzeitig tritt der Käufer der Sache bereits jetzt bei Weiterveräußerung an Dritte den Kaufpreisanspruch in Höhe des offenen Kaufpreises inkl. MwSt. an uns ab.
IV. Warenrücksendungen, Reklamationen, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch bei Einbau und Weiterverarbeitung der Ware im Vorfeld. Unsere Waren werden so verpackt, dass diese den üblichen Abwicklungen der Post, Paketdienste, Speditionen bzw. Bahn entsprechen. Sollte die Ware defekt ankommen, oder die Stückzahl nicht mit dem Lieferschein übereinstimmen, so muss innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt eine Meldung an uns erfolgen. Offensichtliche Transportschäden müssen sofort bei Empfang beim Frachtführer reklamiert werden.
2. Reklamationen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung berücksichtigt werden –Versanddatum zählt zur Fristwahrung. Die Rücksendung der reklamierten Ware darf nur nach vorheriger Rücksprache erfolgen und auf Kosten des Bestellers. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen! Sonderbestellungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
3. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller.
5. Die Produkte werden durch unseren Reklamations-Prozess fachmännisch geprüft. Mangelhafte Ware muss uns auf Verlangen zur Prüfung auf Besteller Kosten zur Verfügung gestellt werden.
6. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller kein Rücktrittsrecht zu.
7. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache max. 10% des Kaufpreises. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
8. Wir schreiben Ihnen die Ware abzüglich – 5 % innerhalb der ersten 7 Tage gut! Rücksendungen sind vorab ausschließlich zu vereinbaren und bei Anspruch auf Rückerstattung oder Nachbesserung immer verpflichtend. Bei vereinbarten Rücknahmen wird nachstehende Bearbeitungsgebühr verrechnet: – Originalverpackt und unbeschädigte Verpackung: 20% – Originalverpackt mit beschädigter Verpackung: 30%
9. Wenn die Prüfung ergibt, dass ein von uns zu vertretender Fabrikations- oder Materialfehler vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen, eine mangelfreie Sache liefern oder eine Gutschrift erteilen. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Waren an einen anderen als den vereinbarten Lieferort erhöhen.
10. Wenn die Überprüfung der reklamierten Ware zweifelsfrei ergibt, dass ein Käuferverschulden vorliegt, so behalten wir uns vor, die entstandenen Prüf- u. Bearbeitungskosten geltend zu machen. Werden „anschlussfertige“ Produkte technisch verändert, erlöschen jegliche Ansprüche.
11. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Durch Überlassung von Mustern vor oder aus Anlass des Vertragsabschlusses wird kein »Kauf nach Muster« vereinbart, das heißt, es handelt sich lediglich um Anschauungsmuster, die den ungefähren Charakter der Ware zeigen.
12. Garantie: 12 Monate bei vorgeschriebenen Betrieb. Keine Garantie auf Überlastung, Flüssigkeitseinfluß, bzw. Verschmutzung.
13. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der von uns dem Auftraggeber erteilten Instruktionen verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber Einsatzbedingungen, die eventuell im Zusammenhang mit Produkten in deren Dokumentationen festgelegt sind, nicht einhält. Außerdem stehen wir nicht ein für die Folgen unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Vertragspartners oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Sofern wir Mängel beheben, für die wir nicht einstandspflichtig sind, ist diese Fehlerbeseitigung angemessen zu vergüten.
14. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden.
15. Bei unerheblichen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung ausgeschlossen.
16. Die Verjährungsfrist für alle Haftungsansprüche beträgt ein Jahr und beginnt mit dem in § 199 Abs. 1 BGB bestimmten Zeitraum. Sie tritt spätestens jedoch mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen. Ansprüche aus Produkthaftung, der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, Garantien, Arglist sowie aus Vorsatz verjähren nach den gesetzlichen Fristen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Graz. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Besteller gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Stand 2022 © proTon event- & medientechnik GmbH